Hausordnung
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Stand: 14.07.2024
Liebe Gäste,
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Herzlich Willkommen im VINEU Bed & Breakfast!
Da uns sehr daran gelegen ist, allen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen enthält unsere Hausordnung verbindliche Regeln welche uneingeschränkt gelten. Durch die Buchung des Aufenthalts wird dies so akzeptiert.
Allgemeines
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Die Hausordnung ergänzt unsere AGB und ist als solche zu betrachten.
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Jeder Gast ist uns Herzlich Willkommen. Diskriminierung oder Belästigung anderer Gäste wird in keiner Weise toleriert.
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Jegliche Form illegaler Aktivitäten gemäß deutschem Recht sind strengstens verboten.
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Die Haustür ist stets geschlossen zu halten. Jeder Gast hat die Verpflichtung, beim betreten oder verlassen des Gebäudes dies sicher zu stellen.
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Das Rauchen sowie das Dampfen von e-Zigaretten o.ä. ist im gesamten Gebäude strikt verboten. Vor dem Gebäude befindet sich ein bereitgestellter Aschenbecher. Hier ist das Rauchen erlaubt.
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Zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr gilt in unserem Haus die Nachtruhe. Aus Rücksicht auf andere Gäste ist die Lautstärke gering zu halten.
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Jeder Gast ist für die von ihm eingebrachten Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, technische Geräte und sonstigen hochpreisigen Gegenständen selbst verantwortlich.
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Haustiere sind nicht gestattet.
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Hausfremde Personen, welche keine Buchung vorweisen können, haben ohne die Zustimmung der Eigentümer keinen Zugang zum Haus.
Aufenthaltsraum (Lounge)
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Der Aufenthaltsraum steht allen Gästen während ihres Aufenthalts in der Zeit von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfügung.
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Frühstück wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr serviert. Die bereitgestellten Speisen und Getränke dienen zur Verpflegung am Morgen. Eine Mitnahme der angebotenen Frühstücksspeisen ist nicht gestattet.
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Ab 10:00 Uhr steht unseren Gästen eine Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle sowie Geschirr und Besteck zur Verfügung.
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Das Geschirr und Besteck darf zum Verzehr von mitgebrachten Speisen im Aufenthaltsraum verwendet werden.
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Benutztes Geschirr und anfallender Müll ist eigenständig an der Abräumstation abzustellen bzw. in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen.
Notfall
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Ein Fluchtplan mit eingezeichneten Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Kästen und der Rauchmeldeanlage befinden sich an den jeweiligen Zimmertüren.
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Fluchtwege und Notausgänge sind stets frei zu halten.
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Das verkeilen von Türen ist untersagt.
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Im Falle eines Feuers ist die Rauchmeldeanlage, sofern möglich, zu betätigen. Kleine Brände können mit dem Feuerlöscher bekämpft werden, sofern dadurch keine Gefahr für das eigene Wohl entsteht.
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Bringen Sie sich in Sicherheit! Der Sammelpunkt befindet sich aus dem Haus gehend links vor dem Eingang zum Kirchengelände.
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Ein Defibrillator befindet sich gegenüber am Eingang des St. Lambertus Pfarrheim.
Zimmer
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Die Zimmertür ist stets geschlossen zu halten. Beim Verlassen des Zimmers obliegt es dem Gast, die Zimmertür zu verschließen und zu verriegeln.
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Mit dem Inventar ist sorgsam umzugehen.
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Fenster sind beim Verlassen des Zimmers zu schließen.
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Beim Verlassen des Zimmers ist die Heizung während der Heizperiode auf Stufe 1 zu stellen.
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Um Schimmelbildung vorzubeugen ist jeder Gast angehalten, nach dem Duschen entsprechend zu lüften.
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Rauchen, Dampfen o.Ä. ist im Zimmer sowie in allen anderen für Gäste zugänglichen Räumen strengstens untersagt. Jegliche Form der Manipulation an den sicherheitsrelevanten Meldeeinrichtungen wird zur Anzeige gebracht.
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Der Verzehr von Speisen ist im Zimmer untersagt.
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Sämtliche Gegenstände welche sich im Zimmer befinden sind Eigentum des Hauses und verbleiben bei Abreise im Zimmer.
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Abnutzungen oder Verunreinigungen, welche über das normale Maß hinaus gehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Es darf keine Wäsche zur Trocknung aufgehängt werden.
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Tausch der Bettwäsche und Handtücher erfolgt ab der 4. Übernachtung. Vorzeitiges tauschen ist jederzeit gegen eine Gebühr möglich.
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Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen. Gerne können Gepäckstücke noch bei uns untergestellt werden.
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Das Laden von Akkus für E-Bikes o.Ä. ist im Zimmer verboten. Lademöglichkeit ist im allgemeinen Bereich vorhanden.
Abschluss
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Die Eigentümer und Betreiber haben das alleinige Hausrecht. Dem entsprechend sind Anweisungen unverzüglich zu beachten bzw. umzusetzen. Sofern gegen unsere AGB’s oder der Hausordnung verstoßen wird behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Die Pflicht zur Erfüllung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag bleiben bestehen.